Unabhängigkeit des Kfz-Sachverständigen

 

Grundlage qualifizierter Sachverständigentätigkeit:

 

Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. – BVSK hat bereits vor einem Jahr auf die Gefahren aufmerksam gemacht, die sich aus dem zunehmenden Druck ergeben, den insbesondere einige große Versicherer auf Kfz-Sachverständige ausüben, um die Schadenfeststellung beeinflussen zu können. In einem Beitrag des Magazins FOCUS wird sehr detailliert dargestellt, mit welchen Mitteln berechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten angegriffen werden. Vor allen Dingen wird in dem Beitrag auch deutlich, dass sich freiberufliche Kfz-Sachverständige, die durch den BVSK anerkannt, zertifiziert oder öffentlich bestellt und vereidigt sind, dem zum Teil
rechtswidrigen Druck, der durch so genannte Richtlinien und Weisungen ausgeübt wird in Verbindung mit der Drohung des Entzuges von Begutachtungsaufträgen, zunehmend widersetzen, weil ein derartiges Verhalten mit den Grundlagen der Sachverständigentätigkeit nicht zu vereinbaren ist. Nach dem Berufsbild des Kfz-Sachverständigen des BVSK hat der Kfz-Sachverständige die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Erstellung von Gutachten zu bieten.
 
Ähnliche Grundsätze finden sich in den Bestellungsvoraussetzungen für öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige, genau so wie in den Zertifizierungsbedingungen beispielsweise des IfS.
 
Der Sachverständige wird auf Dauer seinen Platz in der Unfallschadenabwicklung nur behaupten können, wenn er auch in Zukunft eine unabhängige Instanz ist, die aufgrund der technischen Kompetenz - verbunden mit der Glaubwürdigkeit durch Unabhängigkeit - von allen Beteiligten akzeptiert wird. 
 
Der Verbraucher muss sich auf die Unabhängigkeit des Kfz-Sachverständigen verlassen können, anderenfalls verliert er das Vertrauen in die technischen Feststellungen des von ihm beauftragten Fachmannes. Der BVSK steht seit nunmehr fast 50 Jahren für Unabhängigkeit und Qualität im Sachverständigenwesen. Aus diesem Grund sieht es der BVSK als eine besondere Verpflichtung an, auch in der Öffentlichkeit vor Angriffen gegen die Unabhängigkeit des Kfz-Sachverständigen – ganz gleich von welcher Seite – zu warnen. BVSK-Präsident Harald Brockmann appelliert an alle Auftraggeber von kfz-sachverständigenspezifischen Dienstleistungen den qualifizierten Kfz-Sachverständigen unabhängig seine Arbeit machen zu lassen. Natürlich müssen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Regelungen vereinbart werden können, die den Rahmen der Sachverständigentätigkeit umfassen. Diese Regelungen dürfen aber nicht den Charakter von Weisungen annehmen, die Einfluss auf die objektiv zu ermittelnden Feststellungen haben.


BVSK-Präsident Harald Brockmann und BVSK-Geschäftsführer Elmar Fuchs sind gemeinsam
der Überzeugung, dass die Frage der Unabhängigkeit des Kfz-Sachverständigen eines der
zentralsten Themengebiete für den gesamten Berufsstand des Kfz-Sachverständigen ist. 
Der BVSK wird als Berufsverband jeder Beschwerde nachgehen, die die Unabhängigkeit des
Sachverständigen betrifft. Der BVSK wird in den nächsten Wochen und Monaten in einen Dialog treten mitSachverständigenorganisationen und Versicherern, aber auch mit den Interessenvertretern des Reparaturgewerbes, um dafür zu werben, dass am Ende alle Beteiligten profitieren, wenn die Unabhängigkeit des Sachverständigen nicht angegriffen wird.

 

Presseinformation des BVSK

 

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© Daniel Lehmann